Kategorie: WEG Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 9 Minuten
Kurz erklärt
Jede Wohnungseigentümergemeinschaft muss nach § 24 Abs. 7 WEG eine Beschlusssammlung führen.
Sie ist ein fortlaufendes Verzeichnis wichtiger Beschlüsse und gerichtlicher Entscheidungen der WEG.
Für Eigentümer und Käufer ist sie besonders wertvoll, weil sie einen schnellen Überblick über die bestehende Beschlusslage geben kann.
Was gehört in die Beschlusssammlung?
Nach § 24 WEG enthält sie den Wortlaut:
- der in Eigentümerversammlungen verkündeten Beschlüsse,
- der schriftlichen beziehungsweise außerhalb einer Versammlung gefassten Beschlüsse,
- der Urteilsformeln bestimmter gerichtlicher Entscheidungen in WEG-Rechtsstreitigkeiten.
Zusätzlich werden relevante Angaben wie Datum, Ort beziehungsweise Gericht dokumentiert.
Fortlaufend und nummeriert
Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren.
Beispiel:
- B-2026-001 Wirtschaftsplan 2027
- B-2026-002 Dachsanierung
- B-2026-003 Sonderumlage
- B-2026-004 Verwalterbestellung
Anfechtung und Aufhebung
Wurde ein Beschluss angefochten oder aufgehoben, muss dies in der Beschlusssammlung vermerkt werden.
Damit genügt es nicht, nur den ursprünglichen Beschlusstext zu speichern.
Benötigt werden auch Statusinformationen:
- gültig / verkündet
- angefochten
- aufgehoben
- erledigt
- gegebenenfalls gelöscht
Protokoll / Niederschrift
Dokumentiert eine konkrete Eigentümerversammlung.
Kann enthalten:
- Teilnehmer
- Diskussionen
- Tagesordnung
- Beschlüsse
Beschlusssammlung
Bündelt die relevanten Beschlüsse aus vielen Jahren in einem fortlaufenden Register.
Beim Ankauf einer Wohnung sind deshalb sowohl Versammlungsprotokolle als auch Beschlusssammlung interessant.
Wer führt die Beschlusssammlung?
Nach § 24 Abs. 8 WEG führt grundsätzlich der Verwalter die Beschlusssammlung.
Fehlt ein Verwalter, übernimmt die gesetzlich vorgesehene Person die Führung.
Wer darf Einsicht nehmen?
Ein Wohnungseigentümer darf Einsicht verlangen.
Auch ein von einem Wohnungseigentümer ermächtigter Dritter kann Einsicht erhalten.
Das ist beispielsweise bei einer Kaufprüfung relevant, wenn der aktuelle Eigentümer dem Interessenten beziehungsweise Berater die Einsicht ermöglicht.
Warum ist sie für Käufer wichtig?
Die Sammlung kann wichtige wirtschaftliche Informationen enthalten.
Beispiele:
- Dachsanierung beschlossen
- Fassadensanierung abgelehnt
- Sonderumlage beschlossen
- Hausgeld erhöht
- Verwalter gewechselt
- Kostenverteilung geändert
- laufender Rechtsstreit
- Maßnahmen mehrfach verschoben
Eine Wohnung kann wirtschaftlich deutlich anders aussehen, wenn solche Informationen bekannt sind.
Beispiel Kaufprüfung
Exposé:
> „Gepflegte WEG, keine bekannten größeren Maßnahmen.“
Beschlusssammlung:
2025:
> „Dachsanierung grundsätzlich beschlossen, Umsetzung nach Einholung weiterer Angebote.“
2026:
> „Sonderumlage zur Finanzierung wird vorbereitet.“
Dann besteht ein potenzieller zusätzlicher Kapitalbedarf, obwohl er im Exposé nicht sichtbar war.
Beschluss mit Maßnahme verbinden
Beispiel:
Beschluss:
Heizung erneuern
verknüpft mit:
- Maßnahme
- Budget
- Angebote
- Sonderumlage
- Rücklagenentnahme
- Auftragnehmer
- Zeitplan
- Dokumentation
So wird aus einer reinen Beschlusssammlung ein echtes WEG-Steuerungssystem.
Beschlussstatus
Empfohlene Status:
Verkündet
Beschluss gefasst.
Angefochten
Gerichtliche Anfechtung dokumentiert.
Bestandskräftig / keine bekannte Anfechtung
Interner Verwaltungsstatus, sofern entsprechend dokumentiert.
Aufgehoben
Gericht oder späterer Vorgang hat Beschluss beseitigt.
Erledigt
Beispielsweise Maßnahme vollständig abgeschlossen.
Alte Beschlüsse nicht einfach löschen
§ 24 WEG lässt unter bestimmten Voraussetzungen Löschungen zu, etwa wenn Eintragungen keine Bedeutung mehr haben.
Für Software-Dokumentation ist trotzdem sinnvoll:
- gesetzliche aktive Sammlung korrekt führen,
- zusätzlich eine interne unveränderliche Historie behalten.
Beschluss
- WEG
- laufende Nummer
- Beschlussdatum
- Verkündungsdatum
- Beschlussart
- Wortlaut
- Eigentümerversammlung / Umlaufbeschluss
- Tagesordnungspunkt
Status
- aktiv
- angefochten
- aufgehoben
- erledigt
- aus gesetzlicher Sammlung gelöscht
- Statusdatum
Verknüpfungen
- Maßnahme
- Sonderumlage
- Wirtschaftsplan
- Verwalter
- Kostenverteilung
- Vertrag
- Gerichtsvorgang
Quelle
- Protokoll
- Beschlussdokument
- gerichtliche Entscheidung
- Seitenzahl
Filter und Suche
Eine digitale Sammlung sollte filterbar sein nach:
- Jahr
- Kategorie
- Status
- Gebäude
- Maßnahme
- Kosten
- Suchwort
Beispiel:
Suche:
„Heizung“
Ergebnis:
- 2024 Machbarkeitsprüfung
- 2025 Grundsatzbeschluss
- 2026 Vergabebeschluss
- 2026 Sonderumlage
KI später sinnvoll
Während die eigentliche Dokumentenextraktion aktuell nicht zwingend benötigt wird, wäre die Beschlusssammlung später ein sehr sinnvoller KI-Anwendungsfall.
Beispiel:
PDF-Protokoll hochladen.
KI erkennt:
- TOP 4
- Beschlusswortlaut
- Abstimmung
- Betrag
- Maßnahme
Danach:
„Zu prüfen“
Erst nach Nutzerfreigabe wird der Beschluss übernommen.
1. Beschlusssammlung mit Protokollordner verwechseln
Die Sammlung ist ein strukturiertes Register.
2. Nur PDF-Dateien speichern
Der Beschlusswortlaut sollte separat durchsuchbar sein.
3. Anfechtungen nicht aktualisieren
Der Status gehört zur Beschlusshistorie.
4. Kostenrelevante Beschlüsse nicht verknüpfen
Dann fehlen Auswirkungen auf Objektbewertung.
5. Gelöschte Einträge intern komplett vernichten
Für Revisions- und Systemhistorie besser technisch archivieren.
Muss jede WEG eine Beschlusssammlung führen?
Ja, § 24 Abs. 7 WEG sieht sie vor.
Was steht darin?
Beschlüsse aus Versammlungen und schriftlichen Beschlussverfahren sowie bestimmte gerichtliche Entscheidungen.
Wer führt sie?
Grundsätzlich der Verwalter.
Kann ein Eigentümer Einsicht nehmen?
Ja.
Ist sie dasselbe wie das Versammlungsprotokoll?
Nein.
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