Kategorie: WEG & Eigentumsgemeinschaft Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 5 Minuten
Kurz erklärt
Reicht die Instandhaltungsrücklage nicht, beschließt die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage – eine einmalige Zusatzzahlung aller Eigentümer für größere Reparaturen.
Wann fällt sie an?
Typisch für große, ungeplante Maßnahmen wie Dachsanierung, Heizungserneuerung oder Fassade, wenn die Rücklage nicht ausreicht.
Die Sonderumlage wird in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschlossen und im Wirtschaftsplan oder als Beschluss festgehalten.
Wie hoch kann sie sein?
Je nach Schaden und Anzahl der Einheiten können schnell mehrere tausend Euro pro Wohnung zusammenkommen. Als Käufer unbedingt die Rücklagen und Protokolle prüfen.
Vor dem Kauf einer Wohnung unbedingt in die Protokolle und den Wirtschaftsplan schauen: Eine anstehende Sonderumlage kann deine geplante Rendite deutlich belasten.
Für Vermieter
Als Vermieter kannst du die Sonderumlage meist über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen – der Anteil ist ein relevanter Posten in deiner Abrechnung.
Wer muss die Sonderumlage zahlen?
Alle Eigentümer anteilig nach Miteigentumsanteil – auch neu gekaufte Wohnungen sind betroffen.
Ist die Sonderumlage auf den Mieter umlegbar?
In der Regel ja, sofern sie für umlagefähige Betriebskosten anfällt und vertraglich vereinbart ist.
Sonderumlage oder Rücklage?
Die Rücklage ist die laufende Vorsorge; die Sonderumlage ist die einmalige Zusatzzahlung, wenn die Rücklage nicht reicht.