Vermietung

Mietrückstand einfach erklärt: Mahnung & Kündigungsrisiko

Mietrückstand einfach erklärt: Fälligkeit, Teilzahlungen, Mietminderung, Mahnung, Zahlungsplan und Zusammenhang mit fristloser Kündigung.

Lesedauer: ca. 10 MinutenMietrückstand Vermieter

Kategorie: Vermietung Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 10 Minuten

Kurz erklärt

Ein Mietrückstand entsteht, wenn eine fällige Mietforderung ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde.

Für eine professionelle Verwaltung muss dabei zwischen mehreren Dingen unterschieden werden:

  • fällige Soll-Miete
  • tatsächlich eingegangene Zahlung
  • berechtigte Mietminderung
  • sonstige Gutschriften
  • offener Mietrückstand
  • später tatsächlich ausgefallene Forderung
Merksatz

Ein Mietrückstand ist nicht automatisch ein endgültiger Mietausfall. Eine offene Forderung kann später noch bezahlt werden.

Wann ist die Miete fällig?

Nach § 556b BGB ist die Miete zu Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts, spätestens bis zum dritten Werktag, zu zahlen.

Bei monatlicher Mietzahlung bedeutet das grundsätzlich:

Die vereinbarte Monatsmiete muss spätestens bis zum dritten Werktag des Monats entrichtet werden.

Entscheidend sind aber immer Mietvertrag und konkrete Zahlungszuordnung.

Wie berechnet man einen Mietrückstand?

Mietrückstand = fällige Forderungen − anrechenbare Zahlungen − anerkannte Minderungen − sonstige Gutschriften

Beispiel:

  • Soll-Miete: 1.200 €
  • Zahlung: 900 €
  • anerkannte Mietminderung: 100 €

Offener Rückstand:

200 €

Teilzahlungen

Zahlt ein Mieter nur einen Teil der Miete, muss der offene Rest nachvollziehbar bleiben.

Beispiel:

Januar:

  • Soll: 1.000 €
  • gezahlt: 800 €
  • offen: 200 €

Februar:

  • Soll: 1.000 €
  • gezahlt: 1.000 €
  • Januar weiter offen: 200 €

Gesamtrückstand:

200 €

Mietrückstand und Mietminderung

Ein besonders wichtiger Fall:

Der Mieter zahlt weniger, weil er einen Mangel geltend macht.

Beispiel:

  • Soll-Miete: 1.200 €
  • Zahlung: 900 €
  • Mieter behauptet 25 % Minderung = 300 €
  • Vermieter erkennt bisher 10 % = 120 € an

Dann:

  • tatsächliche Zahlung: 900 €
  • geltend geminderter Betrag: 300 €
  • anerkannter Minderungsbetrag: 120 €
  • strittiger Betrag: 180 €
Wichtig

Der strittige Anteil sollte separat geführt werden. Eine falsche automatische Einordnung kann später bei Mahnung oder Kündigung gravierende Folgen haben.

Mietrückstand und Betriebskosten

Auch Nachzahlungen aus einer wirksamen Betriebskostenabrechnung können Forderungen gegenüber dem Mieter darstellen.

Sie sollten aber getrennt von der laufenden Grundmiete gespeichert werden.

Empfehlung:

  • Grundmiete
  • Betriebskostenvorauszahlung
  • Heizkostenvorauszahlung
  • Betriebskostennachzahlung
  • sonstige Forderung

So bleibt später nachvollziehbar, woraus ein Gesamtsaldo besteht.

Mahnung

Eine Mahnung kann sinnvoll sein, um einen offenen Betrag klar zu benennen und eine Zahlungsfrist zu setzen.

Eine Mahnung ist aber nicht in jedem Fall gesetzliche Voraussetzung für sämtliche mietrechtlichen Konsequenzen.

Tag 1

Fälligkeit überschritten.

Status:

offen

Tag 5

Zahlungserinnerung.

Tag 14

Mahnung mit:

  • Forderungsbetrag
  • betroffenen Monaten
  • Zahlungseingängen
  • Zahlungsfrist
  • Kontoverbindung

Danach

Wenn weiter offen:

  • zweite Mahnung
  • Rechtsprüfung
  • gegebenenfalls Kündigungsprüfung

Wann wird Mietrückstand kritisch?

§ 543 BGB enthält besondere Regeln für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Vereinfacht können insbesondere folgende Konstellationen relevant werden:

  • in zwei aufeinanderfolgenden Terminen Rückstand mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete
  • über einen längeren Zeitraum Rückstand in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten

Die genaue rechtliche Berechnung ist wichtig und wird im eigenen Artikel zur fristlosen Kündigung erläutert.

Schonfristzahlung

Bei Wohnraum enthält § 569 BGB eine wichtige Sonderregel.

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam werden, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs vollständig befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.

Diese sogenannte Schonfristzahlung gilt nicht unbegrenzt wiederholt.

Zahlungsplan und Vereinbarung

Gerät ein Mieter vorübergehend in Schwierigkeiten, können Vermieter und Mieter eine Zahlungsvereinbarung treffen.

Beispiel:

Rückstand:

2.400 €

Vereinbarung:

  • laufende Miete normal weiterzahlen
  • zusätzlich 300 € monatlich
  • Dauer: 8 Monate
  • ursprüngliche Forderung
  • Zahlungsplan
  • tatsächlich gezahlte Rate
  • verbleibender Saldo

Mietrückstand

Offene Forderung.

Mietausfall

Forderung ist wirtschaftlich tatsächlich verloren beziehungsweise abgeschrieben.

Für Renditekennzahlen sollte erst der tatsächliche oder kalkulatorische Mietausfall verwendet werden, nicht automatisch jeder vorübergehende Rückstand.

Forderung

  • Mietvertrag
  • Forderungsmonat
  • Forderungsart
  • Sollbetrag
  • Fälligkeitsdatum

Zahlung

  • Datum
  • Betrag
  • Verwendungszweck
  • Zuordnung zur Forderung

Korrekturen

  • Mietminderung
  • Gutschrift
  • Storno
  • Vergleich

Rückstand

  • offener Saldo
  • ältester offener Monat
  • Anzahl offener Perioden
  • Mahnstufe

Eskalation

  • Erinnerung
  • Mahnung
  • Zahlungsvereinbarung
  • Kündigungsprüfung
  • Rechtsverfahren
  • Forderung abgeschrieben

Zahlungszuordnung

Eine Zahlung von 1.000 € bei mehreren offenen Forderungen muss eindeutig zugeordnet werden.

Beispiel:

  • Januar offen: 500 €
  • Februar offen: 1.000 €
  • Zahlung: 1.000 €

Keine stillen automatischen Änderungen an alten Salden.

Dashboard

Sinnvolle Kennzahlen:

  • aktueller Gesamtmietrückstand
  • Rückstand je Mieter
  • älteste offene Forderung
  • Forderungen 0–30 Tage
  • 31–60 Tage
  • 61–90 Tage
  • >90 Tage
  • Zahlungsvereinbarungen
  • tatsächlicher Mietausfall

1. Mietminderung automatisch als Rückstand behandeln

Strittige Beträge separat führen.

2. Nur einen Gesamtsaldo speichern

Die einzelnen Forderungsmonate müssen nachvollziehbar bleiben.

3. Teilzahlungen nicht zuordnen

Dann wird später die Kündigungsprüfung unzuverlässig.

4. Mietrückstand mit Mietausfall verwechseln

Eine offene Forderung ist noch kein endgültiger Verlust.

5. Kündigung rein anhand einer roten Ampel erzeugen

Die rechtlichen Voraussetzungen müssen konkret geprüft werden.

Was ist ein Mietrückstand?

Eine fällige Mietforderung, die ganz oder teilweise noch nicht bezahlt wurde.

Wann ist die Miete fällig?

Grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts.

Ist Mietminderung ein Mietrückstand?

Ein berechtigter Minderungsbetrag grundsätzlich nicht. Strittige Minderungen müssen separat bewertet werden.

Kann Mietrückstand zur Kündigung führen?

Ja, bei ausreichender Höhe und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Ist Mietrückstand dasselbe wie Mietausfall?

Nein.

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Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.

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