Kategorie: Steuern Gruppe im Wissenszentrum: Abschreibung & Werbungskosten Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 10 Minuten
Kurz erklärt
Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr grundsätzlich derselbe Prozentsatz der ursprünglichen steuerlichen Bemessungsgrundlage abgeschrieben.
Für viele vermietete Gebäude ist die lineare Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG das Standardverfahren.
Stand August 2026 gelten im Grundsatz:
- 3 % bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022
- 2 % bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 1924 und vor dem 1. Januar 2023
- 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 1. Januar 1925
Die Abschreibung bezieht sich nicht auf den gesamten Immobilienkaufpreis, sondern grundsätzlich auf die abschreibungsfähige Gebäude-Bemessungsgrundlage.
Was bedeutet „linear“?
Linear bedeutet:
Der jährliche reguläre Abschreibungsbetrag bleibt grundsätzlich gleich.
Beispiel:
Gebäude-Bemessungsgrundlage:
200.000 €
AfA:
2 %
Damit werden rechnerisch über 50 Jahre insgesamt 200.000 € abgeschrieben, sofern keine anderen steuerlichen Ereignisse oder Regelungen eingreifen.
Gebäude nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt
AfA:
3 % pro Jahr
Rechnerischer Zeitraum:
etwa 33⅓ Jahre.
Beispiel:
Bemessungsgrundlage:
300.000 €
Gebäude 1925 bis 2022
AfA:
2 % pro Jahr
Rechnerischer Zeitraum:
50 Jahre.
Beispiel:
Bemessungsgrundlage:
240.000 €
Gebäude vor 1925
AfA:
2,5 % pro Jahr
Rechnerischer Zeitraum:
40 Jahre.
Beispiel:
Bemessungsgrundlage:
160.000 €
Das Baujahr aus einem Immobilienportal ist nicht automatisch die steuerlich richtige Information. Für die AfA-Regel ist der gesetzlich relevante Fertigstellungszeitpunkt maßgeblich.
Welche Bemessungsgrundlage wird verwendet?
Vereinfacht:
Nicht enthalten ist grundsätzlich der nicht abnutzbare Grund und Boden.
Beispiel mit Kaufnebenkosten
Kaufpreis:
300.000 €
Gebäudeanteil:
75 %
Grund-und-Boden-Anteil:
25 %
Anschaffungsnebenkosten:
30.000 €
Vereinfachte anteilige Zuordnung:
Gebäudeanteil Kaufpreis:
225.000 €
Gebäudeanteil Nebenkosten:
22.500 €
Bemessungsgrundlage:
247.500 €
Bei 2 %:
Die tatsächliche steuerliche Zuordnung einzelner Kosten muss im Einzelfall geprüft werden.
Warum ist die Kaufpreisaufteilung so wichtig?
Je höher der sachgerecht ermittelte Gebäudeanteil, desto höher kann grundsätzlich die abschreibungsfähige Bemessungsgrundlage sein.
Eine frei erfundene Aufteilung ist jedoch keine saubere Grundlage.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt eine Kaufpreisaufteilungshilfe bereit, die im März 2026 aktualisiert wurde.
- Gesamtkaufpreis
- Gebäudeanteil
- Grundstücksanteil
- Bewertungsmethode
- Datum
- Dokument
- verwendete BMF-Version
- Prüfstatus
Lineare AfA im Anschaffungsjahr
Im ersten Jahr wird die AfA grundsätzlich zeitanteilig berücksichtigt.
§ 7 Abs. 1 EStG reduziert den Jahresbetrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Monat der Anschaffung oder Herstellung.
Beispiel
Jahres-AfA:
6.000 €
Anschaffung:
Oktober
Berücksichtigte Monate:
Oktober bis Dezember = 3 Monate
Im Folgejahr wären bei unveränderten Verhältnissen grundsätzlich die vollen 6.000 € anzusetzen.
Beispiel über mehrere Jahre
Bemessungsgrundlage:
200.000 €
AfA:
2 %
Anschaffung:
- Juli 2026
| Jahr | Monate | AfA |
|---|---|---|
| 2026 | 6 | 2.000 € |
| 2027 | 12 | 4.000 € |
| 2028 | 12 | 4.000 € |
| 2029 | 12 | 4.000 € |
Der verbleibende steuerliche Restwert sinkt entsprechend.
Was passiert bei späteren Herstellungskosten?
Werden später Aufwendungen steuerlich als Herstellungskosten eingeordnet, können sie die Abschreibungsbasis beeinflussen.
Das betrifft beispielsweise bestimmte:
- Erweiterungen
- wesentliche Verbesserungen
- aktivierungspflichtige Sanierungsmaßnahmen
Auch anschaffungsnahe Herstellungskosten können relevant sein.
Das BMF hat hierzu am 26. Januar 2026 ein aktuelles Abgrenzungsschreiben veröffentlicht.
Lineare AfA oder degressive AfA?
Für bestimmte neue Wohngebäude kann nach § 7 Abs. 5a EStG alternativ eine degressive Gebäude-AfA möglich sein.
Der wesentliche Unterschied:
Linear
Abschreibung auf die ursprüngliche Bemessungsgrundlage.
Beispiel:
300.000 € × 3 % = 9.000 €
jedes volle Jahr.
Degressiv
Abschreibung mit derzeit 5 % vom jeweiligen Restwert.
Beispiel:
Jahr 1:
300.000 € × 5 % = 15.000 €
Jahr 2:
285.000 € × 5 % = 14.250 €
Dadurch ist die Abschreibung am Anfang höher und sinkt später.
Welches Verfahren möglich und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Kann man von degressiv zu linear wechseln?
§ 7 Abs. 5a EStG erlaubt unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Übergang von der degressiven zur linearen AfA.
Nach dem Wechsel wird die weitere lineare Abschreibung anhand des verbleibenden Restwerts und der maßgeblichen Restnutzungsdauer berechnet.
Für briqREC bedeutet das:
Ein Abschreibungsmodell muss Methodenwechsel historisieren.
Nicht nur:
``text
afa_method = linear
``
sondern:
```text depreciation_method_history
- valid_from
- valid_to
- method
- basis
- rate
- rule_version
```
Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer
Bei Gebäuden kann unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der typisierten linearen Sätze eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigt werden.
§ 7 Abs. 4 EStG nennt dafür die Möglichkeit, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer unter den gesetzlichen typisierten Zeiträumen liegt.
Das muss nachgewiesen werden.
Eine geringere Restnutzungsdauer aus einem Immobiliengutachten ist nicht automatisch steuerlich anzuerkennen. Die konkrete Nachweislage muss geprüft werden.
Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung wird die lineare AfA ebenfalls auf die abschreibungsfähige Bemessungsgrundlage angewendet.
Dazu gehören nicht einfach:
Kaufpreis Wohnung × AfA-Satz
sondern vorher müssen insbesondere Gebäude und Grund und Boden sachgerecht getrennt werden.
Teilweise Eigennutzung
Wird ein Gebäude teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt, kann die AfA nur dem steuerlich relevanten Bereich zugeordnet werden.
Beispiel:
Zweifamilienhaus:
- Wohnung A vermietet
- Wohnung B selbst genutzt
Dann ist eine sachgerechte Aufteilung erforderlich.
Unterjähriger Nutzungswechsel
Auch Wechsel zwischen:
- Vermietung
- Leerstand mit Vermietungsabsicht
- Eigennutzung
- gewerblicher Nutzung
können steuerlich relevant sein.
Berechnung
```text full_year_amount = depreciation_basis * annual_rate
first_year_amount = full_year_amount * eligible_months / 12 ```
Verlauf
```text depreciation_schedule
- tax_year
- months
- opening_basis
- ordinary_depreciation
- special_depreciation
- basis_adjustments
- closing_basis
```
Was sollte der Nutzer sehen?
Beispiel:
Lineare AfA
Gebäude-Bemessungsgrundlage 247.500 €
AfA-Satz 2,00 %
Volles Jahr 4.950 €
2026 2.062,50 € (5 Monate)
Restwert zum 31.12.2026 245.437,50 €
Rechtsgrundlage § 7 Abs. 4 EStG
Regelstand 2026-08
Typische Warnlogiken
- Fertigstellungsjahr fehlt → AfA-Satz nicht sicher bestimmbar
- Kaufpreisaufteilung fehlt → Bemessungsgrundlage unvollständig
- Grundstücksanteil = 0 → Aufteilung prüfen
- AfA-Satz passt nicht zum hinterlegten Fertigstellungszeitpunkt → Regelabweichung
- Anschaffungsjahr + 12 Monate trotz späterem Anschaffungsmonat → Monatsanteil prüfen
- alternative Nutzungsdauer ohne Nachweis → Nachweis fehlt
- Methodenumstellung ohne Historie → AfA-Verlauf inkonsistent
2 % für jede Immobilie verwenden
Seit 2023 fertiggestellte Gebäude können grundsätzlich unter die 3-%-Regel fallen. Sehr alte Gebäude können unter die 2,5-%-Regel fallen.
Kaufdatum statt Fertigstellung verwenden
Der AfA-Satz richtet sich nicht einfach danach, wann der heutige Eigentümer gekauft hat.
Grundstück mit abschreiben
Das ist bei der regulären Gebäude-AfA falsch.
Kaufnebenkosten ignorieren
Ein Teil kann den Gebäude-Anschaffungskosten zuzurechnen sein.
Im ersten Jahr volle AfA ansetzen
Bei unterjähriger Anschaffung ist grundsätzlich die zeitanteilige Berechnung zu beachten.
Regeländerungen überschreiben
Historische Steuerberechnungen müssen mit ihrer damaligen Regelversion reproduzierbar bleiben.
Wie hoch ist die lineare AfA 2026?
Für viele Gebäude gelten abhängig vom Fertigstellungszeitpunkt 3 %, 2 % oder 2,5 % jährlich.
Welche Immobilien bekommen 3 % AfA?
§ 7 Abs. 4 EStG nennt für Gebäude der entsprechenden Kategorie, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, grundsätzlich 3 % jährlich.
Wie lange wird bei 2 % abgeschrieben?
Rechnerisch entspricht 2 % einer Verteilung über 50 Jahre.
Wird im Kaufjahr voll abgeschrieben?
Grundsätzlich nein. Die lineare AfA wird im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr zeitanteilig berücksichtigt.
Kann ich später zur linearen AfA wechseln?
Bei einer zulässigen degressiven Gebäude-AfA kann ein Wechsel zur linearen AfA nach den gesetzlichen Regeln möglich sein.
Sind Renovierungskosten Teil der linearen AfA?
Das hängt von ihrer steuerlichen Einordnung ab. Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten können die AfA-Basis beeinflussen, während echter Erhaltungsaufwand anders behandelt werden kann.
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Gebäudeanteil, Anschaffungsdatum, Fertigstellungsjahr und Regelversion hinterlegen und daraus einen nachvollziehbaren AfA-Verlauf erzeugen.
Disclaimer
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Welche Abschreibung im konkreten Fall zulässig ist, hängt von Nutzung, Anschaffung, Fertigstellung, Kostenstruktur und aktueller Rechtslage ab.