Kategorie: Investieren Gruppe im Wissenszentrum: Gesellschaften & Strukturen Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 16 Minuten
Kurz erklärt
Wer gemeinsam mit anderen Personen Immobilien kaufen möchte, denkt häufig über eine:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
- eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts – eGbR
- GmbH
nach.
Welche Struktur sinnvoller ist, hängt nicht nur von Steuern ab.
Entscheidend sind auch:
- Haftung
- Anzahl der Partner
- Finanzierung
- Haltedauer
- Verkauf
- Verwaltungsaufwand
- Reinvestition
- Gewinnentnahme
- Nachfolge
- Streit- und Ausstiegsszenarien
„GbR für kleine Projekte, GmbH für große Projekte“ ist als Faustregel zu einfach.
Was ist eine GbR?
Nach § 705 BGB entsteht eine Gesellschaft, wenn sich Gesellschafter durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern.
Beispiel:
Zwei Personen kaufen gemeinsam eine Eigentumswohnung und vermieten sie langfristig.
Die rechtsfähige GbR kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
Persönliche Haftung der GbR-Gesellschafter
Ein entscheidender Punkt steht in § 721 BGB:
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner.
Das bedeutet vereinfacht:
Ein Gläubiger kann nicht nur auf Gesellschaftsvermögen zugreifen.
Eine interne Vereinbarung „jeder haftet nur zu 50 %“ begrenzt die Haftung gegenüber Dritten grundsätzlich nicht automatisch.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Das Stammkapital muss mindestens:
25.000 €
betragen.
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen.
Gesellschafter haften nicht allein wegen ihrer Gesellschafterstellung persönlich für jede Gesellschaftsschuld.
Finanzierung relativiert die Haftung
In der Immobilienpraxis verlangen Banken insbesondere bei jungen Gesellschaften häufig persönliche Sicherheiten.
Beispiel:
GmbH nimmt Darlehen auf.
Gesellschafter unterschreibt private Bürgschaft.
Dann besteht trotz GmbH eine persönliche Verpflichtung aus dieser Bürgschaft.
``text
statutory_liability
contractual_personal_security
``
GbR und Immobilien-Grundbuch seit MoPeG
Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts existiert das Gesellschaftsregister.
§ 707 BGB ermöglicht die Eintragung einer GbR.
Für Grundstücksrechte ist die Registerfrage besonders wichtig:
Nach Art. 229 § 21 EGBGB sollen Eintragungen im Grundbuch, die ein Recht einer GbR betreffen, grundsätzlich nicht erfolgen, solange die Gesellschaft nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist.
Praktisch ist für neue Immobilien-Grundbuchvorgänge einer GbR daher die eGbR zentral.
Wer heute gemeinsam als GbR Immobilien erwerben und im Grundbuch eingetragen werden möchte, sollte die registerrechtliche Struktur bereits vor dem Notartermin klären.
GbR-Vertrag
Rechtlich kann ein Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei zustande kommen.
Für Immobilieninvestments wäre es trotzdem riskant, ohne detaillierten schriftlichen Vertrag zu arbeiten.
Wichtige Regelungen:
- Beteiligungsquoten
- Einlagen
- Nachschüsse
- Darlehen der Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Vertretung
- Bankkonten
- Instandhaltungen
- Verkauf
- Gewinnverteilung
- Verlustverteilung
- Ausscheiden
- Tod
- Streit
- Bewertung von Anteilen
Vertretung der GbR
Nach § 720 BGB sind grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam zur Vertretung befugt, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
Das kann im Alltag umständlich sein.
Beispiel:
Für jede Handwerkerbeauftragung müssten theoretisch beide Gesellschafter handeln.
Deshalb sollte der Gesellschaftsvertrag klare Vertretungsregeln enthalten.
GmbH-Geschäftsführung
Die GmbH wird nach § 35 GmbHG durch ihre Geschäftsführer vertreten.
Damit lassen sich operative Zuständigkeiten klar organisieren.
Aber Geschäftsführer tragen auch eigene gesetzliche Pflichten und Haftungsrisiken.
Steuerliche Ebene der GbR
Eine klassische vermögensverwaltende Immobilien-GbR ist grundsätzlich keine eigene Körperschaftsteuer-Einheit wie eine GmbH.
Die steuerlichen Ergebnisse werden den Gesellschaftern zugerechnet.
Bei langfristiger Vermietung können grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG vorliegen.
Die konkrete Einordnung hängt jedoch von Tätigkeit und Struktur ab.
Gewerbliche GbR
Eine GbR kann auch gewerblich tätig sein.
Beispiele:
- gewerblicher Grundstückshandel
- Fix-&-Flip-Aktivitäten
- andere gewerbliche Tätigkeiten
Dann ändern sich steuerliche Folgen erheblich.
„GbR = immer vermögensverwaltend“ ist falsch.
Steuerliche Ebene der GmbH
Die GmbH unterliegt grundsätzlich Körperschaftsteuer.
Stand August 2026:
- bis 2027: 15 %
- anschließend nach geltendem Recht stufenweise sinkend
Zusätzlich grundsätzlich Gewerbesteuer, wobei für bestimmte grundstücksverwaltende Gesellschaften die erweiterte Kürzung relevant sein kann.
Ausschüttungen an Gesellschafter bilden zusätzlich eine zweite Ebene.
Verkauf nach zehn Jahren
Ein zentraler Unterschied kann bei langfristigem Privatvermögen beziehungsweise vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen liegen.
§ 23 EStG kann bei privaten Immobilien nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums grundsätzlich nicht mehr greifen.
Bei einer GmbH funktioniert diese private Steuerfreiheit nicht.
Deshalb kann die geplante Exit-Strategie die Rechtsformentscheidung stark beeinflussen.
Beispiel langfristiger Bestand
Zwei Partner möchten:
- vier Wohnungen kaufen
- 15 bis 20 Jahre halten
- laufende Mieten entnehmen
- später möglicherweise einzeln verkaufen
Dann sollte unter anderem geprüft werden:
GbR/eGbR
- persönliche Haftung
- Einkommensteuer auf Ebene der Gesellschafter
- möglicher §-23-Effekt beim späteren Verkauf
- geringere gesellschaftsrechtliche Verwaltung
GmbH
- Haftungsbegrenzung der Gesellschaft
- laufende Unternehmensbesteuerung
- Reinvestitionsmöglichkeiten
- kein privater §-23-Verkauf
- höherer Verwaltungsaufwand
Beispiel Fix & Flip
Zwei Partner kaufen regelmäßig Wohnungen, sanieren und verkaufen sie.
Hier ist ohnehin eine mögliche gewerbliche Tätigkeit zu prüfen.
Damit kann sich die Steuerbetrachtung deutlich von einer langfristigen Vermietungs-GbR unterscheiden.
Die Wahl GbR oder GmbH darf deshalb nicht ohne die Strategie erfolgen.
GbR
Der Gesellschaftsvertrag kann Gewinn- und Verlustverteilung regeln.
Diese sollte nicht nur anhand Eigentumsquote gedacht werden.
Beispiel:
Partner A:
- 70 % Eigenkapital
Partner B:
- operative Sanierungsarbeit
Dann sollte klar vereinbart sein:
- Eigentum
- Gewinn
- Arbeitsvergütung
- Nachschüsse
- Verlust
GmbH
Gewinne entstehen auf Gesellschaftsebene.
Ausschüttungen erfolgen nach gesellschaftsrechtlichen Regeln und Beteiligungsverhältnissen, soweit keine besondere zulässige Struktur besteht.
Entscheidungsrechte
Bei zwei 50/50-Partnern droht schnell eine Blockade.
Beispiele:
- Verkauf ja/nein
- neue Finanzierung
- 20.000 € Sanierung
- neuer Mieter
- zusätzliche Immobilie
Ein guter Vertrag benötigt Regeln für:
- einfache Entscheidungen
- wichtige Entscheidungen
- Einstimmigkeit
- Deadlock
- Ausstieg
GbR
Je nach steuerlicher und wirtschaftlicher Situation grundsätzlich weniger formal als GmbH.
Trotzdem benötigt ein Immobilienprojekt:
- saubere Konten
- Belege
- Einnahmen/Ausgaben
- Gesellschafterkonten
- Steuerdaten
GmbH
Höherer formaler Aufwand:
- doppelte Buchführung
- Jahresabschluss
- Handelsregister
- Offenlegung
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Gesellschafterbeschlüsse
Vergleich
| Thema | GbR/eGbR | GmbH |
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | rechtsfähige GbR möglich | juristische Person |
| Persönliche Haftung | grundsätzlich ja | grundsätzlich Gesellschaftsvermögen |
| Mindestkapital | kein gesetzliches 25.000-€-Stammkapital | 25.000 € Stammkapital |
| Immobilien-Grundbuch | eGbR/registerrechtlich relevant | Handelsregister |
| Besteuerung | regelmäßig Gesellschafterebene | Gesellschaft + ggf. Ausschüttung |
| § 23 Privatverkauf | je Struktur grundsätzlich relevant | nicht wie Privatvermögen |
| Verwaltung | meist geringer | höher |
| Reinvestition | individuell | Gewinne können in GmbH verbleiben |
| Partnerwechsel | Vertrag/Register beachten | Geschäftsanteile/Notar beachten |
Grunderwerbsteuer
Rechtsformänderungen, Gesellschafterwechsel und Übertragungen von Immobilien können grunderwerbsteuerliche Folgen haben.
Die Regeln sind komplex und wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert.
- Anteilskauf
- Gesellschafterwechsel
- Übertragung Immobilie → Gesellschaft
- Gesellschaft → Gesellschafter
- Umstrukturierung
immer einen Steuerprüfpunkt auslösen.
GbR/eGbR kann interessant sein, wenn:
- wenige Partner
- langfristiger Bestand
- persönliche Haftung akzeptiert beziehungsweise abgesichert
- einfache Struktur gewünscht
- steuerliche Transparenz sinnvoll
GmbH kann interessant sein, wenn:
- professioneller Bestandsaufbau
- Reinvestition
- Haftungsstruktur
- größere Organisation
- klare Geschäftsführung
Aber keine dieser Aussagen ersetzt eine individuelle Strukturplanung.
Gesellschaft
```text legal_entity
- entity_type
- registration_status
- registration_number
- liability_model
- tax_model
- accounting_model
```
Gesellschafter
```text partner_interest
- party_id
- ownership_percent
- capital_contribution
- profit_share
- loss_share
- voting_share
- personal_guarantee_amount
```
Warnlogiken
- GbR + Immobilienkauf + nicht im Gesellschaftsregister → Grundbuchfähigkeit/eGbR prüfen
- GbR + keine schriftliche Exit-Regel → Partnervertrag vervollständigen
- GmbH + Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei gerechnet → Steuerlogik prüfen
- 50/50 + keine Deadlock-Regel → Entscheidungsblockade möglich
- persönliche Bürgschaft bei GmbH → Haftung nicht vollständig beschränkt
- Fix & Flip + vermögensverwaltende GbR angenommen → gewerbliche Tätigkeit prüfen
- Rechtsformwechsel + Immobilieneigentum → GrESt-/Steuerprüfung
Nur die Steuer vergleichen
Haftung und Exit sind mindestens genauso wichtig.
GbR ohne Vertrag starten
Gesetzliche Standardregeln passen nicht automatisch zum Investment.
GmbH mit vollständiger Haftungsfreiheit gleichsetzen
Bankbürgschaften und Geschäftsführerhaftung können persönliche Risiken schaffen.
Private Zehnjahresregel auf GmbH übertragen
Das ist falsch.
Immobilien-GbR ohne Registerplanung
Bei Grundbuchvorgängen ist die eGbR heute zentral.
Was ist besser: GbR oder GmbH für Immobilien?
Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Strategie, Haftung, Ausschüttung, Finanzierung und Exit entscheiden.
Haften GbR-Gesellschafter privat?
Grundsätzlich ja, persönlich und als Gesamtschuldner.
Braucht eine Immobilien-GbR heute eine Eintragung?
Für Grundbucheintragungen, die Rechte einer GbR betreffen, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister praktisch zentral.
Wie viel Stammkapital braucht die GmbH?
Mindestens 25.000 €.
Kann eine GbR Immobilien langfristig steuerlich günstiger halten?
Das kann je nach Gesellschaftern und Exit der Fall sein, ist aber keine pauschale Regel.
Kann ich später von GbR auf GmbH wechseln?
Umstrukturierungen sind möglich, können aber erhebliche steuerliche, notarielle und grunderwerbsteuerliche Folgen haben.
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Disclaimer
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei gemeinsamem Immobilienerwerb sollten Gesellschaftsvertrag und Steuerstruktur vor Kauf und Finanzierung fachlich geprüft werden.