Kategorie: Dokumente Gruppe im Wissenszentrum: Mieterauswahl Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 13 Minuten
Kurz erklärt
Mit einer Mieterselbstauskunft können Vermieter Informationen von Mietinteressenten strukturiert erfassen.
Dabei gilt jedoch nicht:
> Je mehr Informationen, desto besser.
Datenschutzrechtlich dürfen nur solche Angaben erhoben werden, die für den jeweiligen Stand des Vermietungsprozesses erforderlich sind.
Die Datenschutzkonferenz unterscheidet drei Phasen:
- Besichtigung
- konkrete Anmietungsabsicht
- Entscheidung für einen bestimmten Interessenten
Phase 1: Besichtigung
Wer zunächst nur eine Wohnung besichtigen möchte, muss normalerweise noch keine detaillierten Angaben zu Einkommen oder Bonität offenlegen.
Zulässig können insbesondere sein:
- Vorname
- Nachname
- Anschrift
- erforderliche Angaben zu einem Wohnberechtigungsschein bei entsprechend gebundenem Wohnraum
Zur Identitätskontrolle kann ein Ausweis vorgezeigt werden.
Eine Kopie des Personalausweises ist für die bloße Besichtigung nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz grundsätzlich nicht erforderlich.
Ausweisfoto oder Ausweiskopie nicht standardmäßig bereits bei der Terminbuchung verlangen.
Phase 2: Konkrete Anmietungsabsicht
Erklärt der Interessent, die konkrete Wohnung anmieten zu wollen, können zusätzliche Informationen erforderlich werden.
Dazu können gehören:
- Zahl der einziehenden Personen
- Erwachsene/Kinder
- Beruf
- Arbeitgeber
- Nettoeinkommen beziehungsweise geeignete Einkommensangabe
- laufende monatliche Belastungen in angemessenem Umfang
- bestimmte insolvenz- oder zahlungsbezogene Angaben
- Haustierhaltung, soweit für das konkrete Mietverhältnis relevant
Familienstand
Der bloße Familienstand ist nach der Orientierungshilfe nicht allein deshalb erforderlich, weil Ehepartner möglicherweise gemeinsam haften könnten.
Entscheidend ist vielmehr:
> Wer soll tatsächlich Mietvertragspartei werden?
``text
household_member
contract_party
``
Einkommen
Die Höhe des Nettoeinkommens kann für die Bonitätsprüfung relevant sein.
Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass gegebenenfalls bereits eine Bestätigung ausreichen kann, dass eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.
Nicht jede einzelne Einkommensquelle muss vollständig offengelegt werden.
Laufende Verpflichtungen
Die Frage nach der Höhe monatlicher Belastungen kann zulässig sein.
Nicht erforderlich ist grundsätzlich eine detaillierte Aufschlüsselung, wofür diese Verpflichtungen bestehen.
Beispiel:
Zulässig:
monatliche feste Belastungen: 750 €
Nicht automatisch erforderlich:
- Unterhalt an Person X
- Autokredit bei Bank Y
- privates Darlehen von Person Z
Arbeitgeber und Beruf
Beruf und Arbeitgeber können zur Bonitätseinschätzung relevant sein.
Die Datenschutzkonferenz bewertet dagegen die Frage nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als nicht erforderlich.
Unzulässige oder besonders problematische Fragen
Nicht einfach abgefragt werden sollten beispielsweise:
- Parteizugehörigkeit
- Mitgliedschaft im Mieterverein
- unnötige private Lebensumstände
- Kontaktdaten früherer Vermieter
- umfassende Auskunftei-Selbstauskünfte mit nicht erforderlichen Informationen
Zusätzlich ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten.
Mieterauswahl darf nicht über versteckte oder offene diskriminierende Kriterien automatisiert werden.
Phase 3: Erstplatzierter Interessent
Hat sich der Vermieter bereits grundsätzlich für einen Bewerber entschieden, können unmittelbar vor Vertragsschluss Nachweise erforderlich sein.
Beispiele:
- Gehaltsabrechnung
- geeigneter Kontoauszug
- Einkommensteuerbescheid
- geeigneter Bonitätsnachweis
Nicht erforderliche Daten sollen geschwärzt werden können.
Bonitätsauskunft
Vermieter sollten nicht pauschal eine vollständige DSGVO-Selbstauskunft einer Auskunftei verlangen.
Diese kann wesentlich mehr Informationen enthalten, als für die Mietentscheidung notwendig sind.
Besser ist ein speziell für Vermietungszwecke geeigneter Bonitätsnachweis mit nur erforderlichen Angaben.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass ehemalige Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.
Deshalb soll sie bei einer Neuanmietung nicht als zwingender Nachweis verlangt werden.
- Mietzahlungsnachweise
- geeignete Kontonachweise
- Mietkontobestätigung
- freiwillig vorgelegte Unterlagen
Haustiere
Die Frage nach Haustieren kann abhängig von Tierart und Mietobjekt relevant sein.
Kleintiere sind anders zu behandeln als genehmigungsbedürftige oder störungsrelevante Tierhaltung.
Deshalb kein einfaches:
``text
pets = yes/no
``
Besser:
``text
animal_type
number
approval_required_status
``
Datenschutzinformationen
Vermieter müssen Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.
- Verantwortlicher
- Zweck der Verarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Speicherdauer
- Empfänger
- Betroffenenrechte
- Kontakt
Löschung abgelehnter Bewerber
Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden.
Die Datenschutzkonferenz nennt als Grundsatz:
Daten sind zu löschen, sobald sie für den Zweck der Mieterauswahl nicht mehr benötigt werden.
In Fällen möglicher AGG-Ansprüche kann eine begrenzte Aufbewahrung zur Rechtsverteidigung relevant sein; die Orientierungshilfe nennt hierfür regelmäßig spätestens sechs Monate, soweit kein weiterer Grund zur Speicherung besteht.
Keine dauerhafte „schwarze Liste“ abgelehnter Mietinteressenten führen.
Phase A – Besichtigung
Minimaldaten:
``text
name
contact
requested_unit
appointment
``
Phase B – Bewerbung
Zusätzlich:
``text
household_size
contract_parties
income_band
employer
profession
monthly_fixed_obligations
pet_information
required_housing_certificate
``
Phase C – Erstplatziert
Zusätzlich optional:
``text
income_evidence
limited_creditworthiness_evidence
identity_verified
``
Datenmodell
```text rental_application
- id
- unit_id
- applicant_id
- phase
- application_date
- status
- decision_date
- deletion_due_at
- privacy_notice_version
- legal_basis_version
```
Angaben
```text application_data_field
- application_id
- field_code
- value
- collection_phase
- required_status
- source
- collected_at
```
Dokumente
```text application_document
- application_id
- document_type
- file_id
- redaction_status
- collected_at
- deletion_due_at
```
Warnlogiken
- Einkommensnachweis schon vor Besichtigung → Datenerhebung prüfen
- Ausweiskopie ohne erforderlichen Zweck → nicht speichern
- früherer Vermieterkontakt verlangt → Erforderlichkeit prüfen
- vollständige DSGVO-Auskunftei-Selbstauskunft → zu umfangreicher Bonitätsnachweis
- abgelehnter Bewerber + Löschfrist überschritten → Daten löschen
- Auswahlkriterium mit AGG-Bezug → Diskriminierungsrisiko prüfen
Alle Daten sofort abfragen
Das widerspricht dem Grundsatz der Erforderlichkeit.
Ausweis kopieren
Vorzeigen und Identitätsprüfung sind nicht dasselbe wie vollständige Speicherung.
Bonität mit möglichst vielen Daten gleichsetzen
Nur erforderliche Informationen erheben.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zwingend verlangen
Ein früherer Vermieter muss sie grundsätzlich nicht ausstellen.
Abgelehnte Bewerber unbegrenzt speichern
Daten benötigen eine Löschlogik.
Darf der Vermieter nach Einkommen fragen?
Bei konkreter Anmietungsabsicht kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit grundsätzlich relevant sein.
Darf der Vermieter eine Ausweiskopie verlangen?
Für eine bloße Besichtigung ist eine Ausweiskopie grundsätzlich nicht erforderlich.
Darf nach dem Familienstand gefragt werden?
Nicht pauschal. Relevant ist insbesondere, wer Mietvertragspartei wird und wer einzieht.
Muss ich eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen?
Eine umfassende DSGVO-Selbstauskunft soll nicht verlangt werden. Ein zweckbezogener Bonitätsnachweis kann später im Prozess relevant sein.
Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?
Nur solange sie für den Zweck beziehungsweise eine zulässige weitere Rechtsgrundlage benötigt werden.
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Disclaimer
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Datenschutz- oder Rechtsberatung. Die Zulässigkeit einzelner Fragen hängt vom konkreten Vermietungsprozess, Objekt und Zweck der Datenerhebung ab.