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Mieterselbstauskunft 2026: Was Vermieter fragen dürfen

Mieterselbstauskunft 2026: zulässige Fragen, Einkommen, Bonität, Ausweis, Datenschutz und Löschfristen für Vermieter verständlich erklärt.

Lesedauer: ca. 13 MinutenMieterselbstauskunft Vermieter

Kategorie: Dokumente Gruppe im Wissenszentrum: Mieterauswahl Stand: August 2026 Lesedauer: ca. 13 Minuten

Kurz erklärt

Mit einer Mieterselbstauskunft können Vermieter Informationen von Mietinteressenten strukturiert erfassen.

Dabei gilt jedoch nicht:

> Je mehr Informationen, desto besser.

Datenschutzrechtlich dürfen nur solche Angaben erhoben werden, die für den jeweiligen Stand des Vermietungsprozesses erforderlich sind.

Die Datenschutzkonferenz unterscheidet drei Phasen:

  • Besichtigung
  • konkrete Anmietungsabsicht
  • Entscheidung für einen bestimmten Interessenten

Phase 1: Besichtigung

Wer zunächst nur eine Wohnung besichtigen möchte, muss normalerweise noch keine detaillierten Angaben zu Einkommen oder Bonität offenlegen.

Zulässig können insbesondere sein:

  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • erforderliche Angaben zu einem Wohnberechtigungsschein bei entsprechend gebundenem Wohnraum

Zur Identitätskontrolle kann ein Ausweis vorgezeigt werden.

Eine Kopie des Personalausweises ist für die bloße Besichtigung nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz grundsätzlich nicht erforderlich.

Wichtig

Ausweisfoto oder Ausweiskopie nicht standardmäßig bereits bei der Terminbuchung verlangen.

Phase 2: Konkrete Anmietungsabsicht

Erklärt der Interessent, die konkrete Wohnung anmieten zu wollen, können zusätzliche Informationen erforderlich werden.

Dazu können gehören:

  • Zahl der einziehenden Personen
  • Erwachsene/Kinder
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen beziehungsweise geeignete Einkommensangabe
  • laufende monatliche Belastungen in angemessenem Umfang
  • bestimmte insolvenz- oder zahlungsbezogene Angaben
  • Haustierhaltung, soweit für das konkrete Mietverhältnis relevant

Familienstand

Der bloße Familienstand ist nach der Orientierungshilfe nicht allein deshalb erforderlich, weil Ehepartner möglicherweise gemeinsam haften könnten.

Entscheidend ist vielmehr:

> Wer soll tatsächlich Mietvertragspartei werden?

``text household_member contract_party ``

Einkommen

Die Höhe des Nettoeinkommens kann für die Bonitätsprüfung relevant sein.

Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass gegebenenfalls bereits eine Bestätigung ausreichen kann, dass eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.

Nicht jede einzelne Einkommensquelle muss vollständig offengelegt werden.

Laufende Verpflichtungen

Die Frage nach der Höhe monatlicher Belastungen kann zulässig sein.

Nicht erforderlich ist grundsätzlich eine detaillierte Aufschlüsselung, wofür diese Verpflichtungen bestehen.

Beispiel:

Zulässig:

monatliche feste Belastungen: 750 €

Nicht automatisch erforderlich:

  • Unterhalt an Person X
  • Autokredit bei Bank Y
  • privates Darlehen von Person Z

Arbeitgeber und Beruf

Beruf und Arbeitgeber können zur Bonitätseinschätzung relevant sein.

Die Datenschutzkonferenz bewertet dagegen die Frage nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als nicht erforderlich.

Unzulässige oder besonders problematische Fragen

Nicht einfach abgefragt werden sollten beispielsweise:

  • Parteizugehörigkeit
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • unnötige private Lebensumstände
  • Kontaktdaten früherer Vermieter
  • umfassende Auskunftei-Selbstauskünfte mit nicht erforderlichen Informationen

Zusätzlich ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten.

Wichtig

Mieterauswahl darf nicht über versteckte oder offene diskriminierende Kriterien automatisiert werden.

Phase 3: Erstplatzierter Interessent

Hat sich der Vermieter bereits grundsätzlich für einen Bewerber entschieden, können unmittelbar vor Vertragsschluss Nachweise erforderlich sein.

Beispiele:

  • Gehaltsabrechnung
  • geeigneter Kontoauszug
  • Einkommensteuerbescheid
  • geeigneter Bonitätsnachweis

Nicht erforderliche Daten sollen geschwärzt werden können.

Bonitätsauskunft

Vermieter sollten nicht pauschal eine vollständige DSGVO-Selbstauskunft einer Auskunftei verlangen.

Diese kann wesentlich mehr Informationen enthalten, als für die Mietentscheidung notwendig sind.

Besser ist ein speziell für Vermietungszwecke geeigneter Bonitätsnachweis mit nur erforderlichen Angaben.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass ehemalige Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.

Deshalb soll sie bei einer Neuanmietung nicht als zwingender Nachweis verlangt werden.

  • Mietzahlungsnachweise
  • geeignete Kontonachweise
  • Mietkontobestätigung
  • freiwillig vorgelegte Unterlagen

Haustiere

Die Frage nach Haustieren kann abhängig von Tierart und Mietobjekt relevant sein.

Kleintiere sind anders zu behandeln als genehmigungsbedürftige oder störungsrelevante Tierhaltung.

Deshalb kein einfaches:

``text pets = yes/no ``

Besser:

``text animal_type number approval_required_status ``

Datenschutzinformationen

Vermieter müssen Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.

  • Verantwortlicher
  • Zweck der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage
  • Speicherdauer
  • Empfänger
  • Betroffenenrechte
  • Kontakt

Löschung abgelehnter Bewerber

Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden.

Die Datenschutzkonferenz nennt als Grundsatz:

Daten sind zu löschen, sobald sie für den Zweck der Mieterauswahl nicht mehr benötigt werden.

In Fällen möglicher AGG-Ansprüche kann eine begrenzte Aufbewahrung zur Rechtsverteidigung relevant sein; die Orientierungshilfe nennt hierfür regelmäßig spätestens sechs Monate, soweit kein weiterer Grund zur Speicherung besteht.

Merksatz

Keine dauerhafte „schwarze Liste“ abgelehnter Mietinteressenten führen.

Phase A – Besichtigung

Minimaldaten:

``text name contact requested_unit appointment ``

Phase B – Bewerbung

Zusätzlich:

``text household_size contract_parties income_band employer profession monthly_fixed_obligations pet_information required_housing_certificate ``

Phase C – Erstplatziert

Zusätzlich optional:

``text income_evidence limited_creditworthiness_evidence identity_verified ``

Datenmodell

```text rental_application

  • id
  • unit_id
  • applicant_id
  • phase
  • application_date
  • status
  • decision_date
  • deletion_due_at
  • privacy_notice_version
  • legal_basis_version

```

Angaben

```text application_data_field

  • application_id
  • field_code
  • value
  • collection_phase
  • required_status
  • source
  • collected_at

```

Dokumente

```text application_document

  • application_id
  • document_type
  • file_id
  • redaction_status
  • collected_at
  • deletion_due_at

```

Warnlogiken

  • Einkommensnachweis schon vor Besichtigung → Datenerhebung prüfen
  • Ausweiskopie ohne erforderlichen Zweck → nicht speichern
  • früherer Vermieterkontakt verlangt → Erforderlichkeit prüfen
  • vollständige DSGVO-Auskunftei-Selbstauskunft → zu umfangreicher Bonitätsnachweis
  • abgelehnter Bewerber + Löschfrist überschritten → Daten löschen
  • Auswahlkriterium mit AGG-Bezug → Diskriminierungsrisiko prüfen

Alle Daten sofort abfragen

Das widerspricht dem Grundsatz der Erforderlichkeit.

Ausweis kopieren

Vorzeigen und Identitätsprüfung sind nicht dasselbe wie vollständige Speicherung.

Bonität mit möglichst vielen Daten gleichsetzen

Nur erforderliche Informationen erheben.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zwingend verlangen

Ein früherer Vermieter muss sie grundsätzlich nicht ausstellen.

Abgelehnte Bewerber unbegrenzt speichern

Daten benötigen eine Löschlogik.

Darf der Vermieter nach Einkommen fragen?

Bei konkreter Anmietungsabsicht kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit grundsätzlich relevant sein.

Darf der Vermieter eine Ausweiskopie verlangen?

Für eine bloße Besichtigung ist eine Ausweiskopie grundsätzlich nicht erforderlich.

Darf nach dem Familienstand gefragt werden?

Nicht pauschal. Relevant ist insbesondere, wer Mietvertragspartei wird und wer einzieht.

Muss ich eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen?

Eine umfassende DSGVO-Selbstauskunft soll nicht verlangt werden. Ein zweckbezogener Bonitätsnachweis kann später im Prozess relevant sein.

Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

Nur solange sie für den Zweck beziehungsweise eine zulässige weitere Rechtsgrundlage benötigt werden.

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Disclaimer

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Datenschutz- oder Rechtsberatung. Die Zulässigkeit einzelner Fragen hängt vom konkreten Vermietungsprozess, Objekt und Zweck der Datenerhebung ab.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.